ISO 27001 Antragsfrist für Zertifizierungsstellen bis Ende März 2014
Akkreditierte Zertifizierungsstellen für die ISO/IEC 27001 müssen bis spätestens Ende März ihre Anträge eingereicht haben.
Die internationale Norm ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit Managementsystem) entwickelte sich aus einem Teil der britischen Standards BS 7799-2:2002 und wurde erstmals am 15. Oktober 2005 als internationale Norm (IS/IEC 27001:2005) veröffentlicht.
Diese Norm löste in Deutschland die Zertifizierung nach IT-Grundschutz ab und stellt damit nun den De-Facto-Standard für IT-Sicherheit dar (siehe Bundesamt für Sicherheit in der IT).
Im Oktober 2013 wurde auf der 27. Generalversammlung der IAF eine revidierte Version der ISO/IEC 27001:2013 verabschiedet, die vorherige Version (ISO/IEC 27001:2005) wird am 1. Oktober 2015 durch die Neue komplett abgelöst.
Bereits ab 1. Oktober diesen Jahres dürfen Erst- und Re-Zertifizierungen nur noch nach der neuen Norm vorgenommen
werden. Dadurch wird es notwendig das sich alle akkreditierten Zertifizierungsstellen die Änderung ihrer Akkreditierung bescheinigen lassen.
Die zuständige Stelle (Deutsche Akkreditierungsstelle [DAkkS]) hat eine Frist bis 31. März 2014 gesetzt, bis wann die vollständigen Anträge der Zertifizierungsstellen eingegangen sein müssen.